Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im folgenden Text wird die Firma MBMotorrad (Inhaber: Michael Briglauer/ Zell an der Pram) als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden und werden bei jeder Auftragserteilung durch Unterschrift anerkannt.
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Instandsetzungsaufträge, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen, die im Rahmen des Werkstättenbetriebs zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (Kunden) abgeschlossen werden.
2. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen.
Bei Beauftragung sämtlicher Leistungen des Kostenvoranschlags wird das Entgelt von der Endrechnung in Abzug gebracht.
Erweiterungen des Auftrags sind bis zu einer Überschreitung von 15 % ohne gesonderte Rücksprache zulässig.
3. Auftragserteilung, Probefahrten und StVO-Konformität
Der Auftrag umfasst die Ermächtigung für den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten durchzuführen.
4. Preise
Preisangaben sind keine Pauschalpreise. Stundensätze und Gebühren sind in den Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt.
Für Zusatzleistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
5. Termine und Fertigstellung
Fertigstellungstermine sind Circa-Werte.
Die Mitteilung über die Fertigstellung kann telefonisch, per SMS, WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Die Übermittlung der Rechnung gilt ebenfalls als offizielle Fertigstellungsmitteilung.
6. Zahlung
Die Zahlung hat unmittelbar bei Abholung des Fahrzeuges in bar oder per sofort Überweisung zu erfolgen.
7. Abholung, Gefahrenübergang und Stellgebühren
Versicherungsschutz: Nach Ablauf von einem Werktag nach Bekanntgabe der Fertigstellung erlischt jeglicher Versicherungsschutz durch Brand, Diebstahl oder Vandalismus über die Betriebsgebäude-Versicherung des Auftragnehmers.
Stellgebühren: Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Werktagen nach Mitteilung abgeholt, wird eine Stellgebühr von 5 Euro inkl. Mwst. pro Kalendertag verrechnet.
8. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht ein Pfandrecht am Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen zu.
9. Beigestellte Ware
9.1. Beigestellte Ware muss den Herstellervorgaben entsprechen.
9.2. Für beigestellte Materialien besteht keinerlei Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
10. Sachmängelhaftung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11. Datenschutz und Kundenkommunikation
Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten sowie der Fahrzeugdaten zu.
Der Auftragnehmer darf Newsletter versenden und kann den Kunden unverbindlich an § 57a Überprüfungen oder Serviceintervalle erinnern (per Tel, Mail, SMS, WhatsApp). Es besteht hierzu keine Verpflichtung des Auftragnehmers. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.