Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im folgenden Text wird die Firma MBMotorrad (Inhaber: Michael Briglauer/ Zell an der Pram) als „Auftragnehmer“ bezeichnet. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden und werden bei jeder Auftragserteilung durch Unterschrift anerkannt.


1. Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Instandsetzungsaufträge, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen, die im Rahmen des Werkstättenbetriebs zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (Kunden) abgeschlossen werden.

2. Kostenvoranschläge

  • Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen.

  • Bei Beauftragung sämtlicher Leistungen des Kostenvoranschlags wird das Entgelt von der Endrechnung in Abzug gebracht.

  • Erweiterungen des Auftrags sind bis zu einer Überschreitung von 15 % ohne gesonderte Rücksprache zulässig.

3. Auftragserteilung, Probefahrten und StVO-Konformität

  • Der Auftrag umfasst die Ermächtigung für den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen sowie Probefahrten durchzuführen.

4. Preise

  • Preisangaben sind keine Pauschalpreise. Stundensätze und Gebühren sind in den Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt.

  • Für Zusatzleistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

5. Termine und Fertigstellung

  • Fertigstellungstermine sind Circa-Werte.

  • Die Mitteilung über die Fertigstellung kann telefonisch, per SMS, WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Die Übermittlung der Rechnung gilt ebenfalls als offizielle Fertigstellungsmitteilung.

6. Zahlung

  • Die Zahlung hat unmittelbar bei Abholung des Fahrzeuges in bar oder per sofort Überweisung zu erfolgen.

7. Abholung, Gefahrenübergang und Stellgebühren

  • Versicherungsschutz: Nach Ablauf von einem Werktag nach Bekanntgabe der Fertigstellung erlischt jeglicher Versicherungsschutz durch Brand, Diebstahl oder Vandalismus über die Betriebsgebäude-Versicherung des Auftragnehmers.

  • Stellgebühren: Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Werktagen nach Mitteilung abgeholt, wird eine Stellgebühr von 5 Euro inkl. Mwst. pro Kalendertag verrechnet.

8. Erweitertes Pfandrecht

  • Dem Auftragnehmer steht ein Pfandrecht am Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen zu.

9. Beigestellte Ware

  • 9.1. Beigestellte Ware muss den Herstellervorgaben entsprechen.

  • 9.2. Für beigestellte Materialien besteht keinerlei Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

10. Sachmängelhaftung und Haftung

  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Datenschutz und Kundenkommunikation

  • Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten sowie der Fahrzeugdaten zu.

  • Der Auftragnehmer darf Newsletter versenden und kann den Kunden unverbindlich an § 57a Überprüfungen oder Serviceintervalle erinnern (per Tel, Mail, SMS, WhatsApp). Es besteht hierzu keine Verpflichtung des Auftragnehmers. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.